Trotz anhaltender Wirtschaftsflaute fehlt in den Betrieben Personal, gerade auch in der Logistik – und zwar Arbeiter ebenso wie Angestellte. „Neue Arbeitszeitmodelle können vor allem bei Logistikberufen mit akademischem und kaufmännischem Profil zur Attraktivitätssteigerung beitragen“, sagt Frank Huster, Hauptgeschäftsführer des DSLV Bundesverband Spedition und Logistik.
New-Work-Modelle
Ideen gibt es viele: Workation zum Beispiel, die Kombination aus Arbeit (Work) und Urlaub (Vacation). Hier arbeiten Berufstätige für Tage, Wochen oder Monate von ihren Urlaubsorten aus. Wobei es einige steuer- und sozialversicherungsrechtliche Fragen zu klären gilt.
ROWE bedeutet „Results Only Work Environment“, also eine auf konkrete Arbeitsergebnisse ausgerichtete Beschäftigungsform, weg von der Arbeitszeit-fokussierten Betrachtung. „Workation und ROWE werden fallweise geprüft, eignet sich aber überwiegend nur für Projekt- und Back-Office-Arbeiten im nicht-gewerblichen Bereich“, so Husters Einschätzung.
Bleisure, ein Mix aus Geschäft (Business) und Freizeit (Leisure), gibt es schon länger, und ist eher Goodie als New Work. Dahinter steht die Idee, dass angestellte Geschäftsreisende einige Tage Urlaub an ihren Aufenthalt anhängen, um sich umzuschauen oder auszuruhen. Die Segmented Transfer Plates schließen die Lücken der Übergabestellen Ihrer Bandförderanlage. Durch einfache Montage sorgen sie für sichere Übergänge, verhindern Staus und Verluste und erhöhen Ihre Betriebssicherheit. ‣ weiterlesen
Weniger Verlust. Höhere Sicherheit.
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Compressed Work Week, konkret die Viertagewoche, ist das meistdiskutierte Modell und eignet sich auch für Blue-Collar-Mitarbeitende, also jene, die überwiegend körperliche Arbeit abseits des Schreibtisches verrichten. „Das lässt sich für Schichtarbeiter im stationären Umfeld wie Lager und Umschlag theoretisch umsetzen“, sagt Huster. Im mobilen Sektor (Lkw-Fahrer) scheitere das Modell jedoch, unter anderem an gesetzlichen Lenk- und Ruhezeiten.
Knackpunkt gesetzlicher Rahmen
Um die Modelle innerbetrieblich möglich zu machen, sind entsprechende Betriebsvereinbarungen mit dem Betriebsrat auszuhandeln. Diese dürfen jedoch nicht über geltendes Recht hinweggehen. Sowohl der notwendige Arbeitsschutz als auch ein Unfallversicherungsschutz müssen gewährleistet sein. Arbeitszeitrechtlich sind die Höchstarbeitszeiten einzuhalten und die vorgeschriebenen Ruhezeiten zu beachten, beides ist zu dokumentieren. Und auch der Datenschutz fordert seinen Tribut.
Ein flexibleres Arbeitszeitgesetz, das individuellere Lösungen ermöglicht, steht schon lange auf der Wunschliste der Unternehmer und demnächst wahrscheinlich zum dritten Mal auf der Agenda einer Bundesregierung – bislang ergebnislos.
Best Practices
Im Logistiksektor ist noch viel Luft nach oben, was den Einsatz neuer Arbeitsformen betrifft.















