Fehlerquellen beim Gefahrguttransport

Kleine Ursache, große Wirkung: Bei Unfällen im Zusammenhang mit Gefahrgut ist der Schaden oft erheblich. Dabei sind die typischen Fehler beim Lagern, Verladen und Transportieren meist leicht zu vermeiden.
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Zwei Tote, enormer Sachschaden, eine mehrtägige Sperrung der Autobahn: Das ist die Bilanz eines Unfalls auf der A2 in Sachsen-Anhalt im August 2023 unter Beteiligung zweier Lkw, die Gefahrgut geladen hatten. Ein Transporter mit Gasdruckbehältern krachte in ein Stauende, ein folgender Lkw, der Lachgas an Bord hatte, fuhr auf. Die Fahrzeuge gerieten in Brand, es kam zu mehreren Explosionen. „Bei Unfällen im Straßenverkehr, bei denen Gefahrgutfahrzeuge involviert sind, kommt es immer wieder zu größeren Havarien“, bestätigt Thomas Schneider, Global Product Manager Gefahrgut bei DEKRA. „Schwere Unfälle sind zwar selten, die Schadensereignisse können aber gravierend sein.“

Die häufigsten Fehler

Der Umgang mit Gefahrgut birgt stets besondere Risiken. „Zu Zwischenfällen kommt es häufig während der Be- und Entladevorgänge im Stückgutbereich“, berichtet DEKRA-Experte Schneider. Dabei könne es verhältnismäßig leicht passieren, dass Verpackungen wie Fässer oder IBC durch den Einsatz von Gabelstaplern beschädigt würden und es dadurch zu einem Austritt von Gefahrgut komme.

Die Themen ‚Verpackung‘ und ‚Kennzeichnung‘ werden laut Dr. Michael Rannenberg von der Universität Stuttgart, Stabsstelle Sicherheitswesen, meist zu oberflächlich behandelt. Entsprechend oft kommen sie in seiner Auflistung der häufigsten Fehler vor, die Verantwortliche bei der Beförderung von Gefahrgut machen.

Dazu zählen:

  • Das falsche, nicht vorschriftenkonforme Verpacken der Güter
  • Der Einsatz zugelassener, aber nicht zwingend geeigneter Verpackungen
  • Das Vergessen von Prüffristen, etwa bei IBC und Containern; aber auch bei Feuerlöschern etc.
  • Die fehlerhafte Klassifizierung des zu befördernden Guts, teilweise wegen mangelhafter Daten und Informationen
  • Die fehlerhafte oder gänzlich fehlende Dokumentation
  • Die unzureichende Sicherung der Ladung

Die Verantwortlichen

Laut Rannenberg sind viele dieser Unzulänglichkeiten dadurch begründet, dass Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten innerhalb eines Betriebs nicht klar geregelt seien. Dabei sind die Pflichten der Beteiligten bei der Beförderung gefährlicher Güter eindeutig in der GGVSEB, der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt, festgelegt – vom Auftraggeber des Absenders über den Verpacker bis hin zum Entlader.

Hinzu kommt: „Beauftragt man Dritte, so verlässt man sich oft blindlings und ohne Kontrolle auf diese. Dieses Problem wird durch Subunternehmerketten verschärft“, so Experte Rannenberg. Zunehmend werde Personal ohne ausreichende Sprachkenntnisse mit womöglich nicht sicher verifizierbaren Qualifikationen eingesetzt.

Weitere typische Missverständnisse

Oftmals wird zudem übersehen, dass auch ‚die Bereitstellung zur Beförderung‘ laut Gefahrstoffverordnung ein ‚Lagern‘ darstellen kann, was zusätzlich eine gefahrstoffrechtliche Einstufung und Kennzeichnung des Gefahrguts nötig macht.

Und schließlich sei noch darauf hingewiesen, dass nicht nur im Gefahrgutrecht, sondern bereits nach allgemeinem Versicherungsrecht stets eine Schadensminderungspflicht besteht. Sollte der Ernstfall einmal eintreten, muss passende Ausrüstung zur Verfügung stehen, um Notfallmaßnahmen einzuleiten, und es muss alles getan werden, um das Ausmaß des Schadens zu begrenzen. Klingt trivial, ist es aber nicht.

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