Bürokratie wird vereinfacht
Das Luftfahrt-Bundesamt wird in Zukunft zentraler Ansprechpartner für Drohnenbetreiber der zulassungspflichtigen und meist auch der speziellen Betriebskategorie sein. Dadurch entfallen die bürokratischen Hürden durch die Zuständigkeit der Landesluftfahrtbehörden und Flüge über die Bundesländergrenzen hinweg werden einfacher.
Sicherheit hat Vorrang
Die neue Gesetzgebung versucht den Spagat zwischen öffentlicher Sicherheit und Schutz von Natur und Privatsphäre auf der einen Seite und der Förderung innovativer Technik auf der anderen Seite. So gelten in der neuen Luftverkehrs-Ordnung aus Sicherheitsgründen Betriebsverbote für bestimmte geografische Gebiete wie Flughäfen oder Wohngrundstücke, auch von großen Straßen und Flüssen sowie Bahnschienen ist Abstand zu halten. Um dennoch „Leitmarkt“ für unbemannte Fluggeräte zu werden, stellt das Verkehrsministerium 11Mio.€ zur Verfügung, mit denen innovative Konzepte für die unbemannte Luftfahrt in Deutschland gefördert werden.