Die neue Maschinenverordnung hat gegenüber der bisher geltenden Maschinenrichtlinie, die sie ablösen soll, einen höheren europarechtlichen Rang. Sie kann unmittelbar in den Mitgliedstaaten gelten, während eine Richtlinie immer erst in nationales Recht umgewandelt werden muss. Sicherheitsexperte Springer verweist auf den Vertikalcharakter der Regelung, die gut mit der horizontalen KI-Verordnung harmoniere. „Die neue Maschinenverordnung verlangt einen Konformitätsnachweis für sicherheitsgerichtete KI, die KI-Verordnung sagt dann für ihren Geltungsbereich, wie dieser Nachweis zu erbringen ist.“ Nun ist es am Europäischen Rat und Parlament, die Neuregelungen zu verabschieden.
Anja Falkenstein ist als Rechtsanwältin in Karlsruhe tätig und schreibt zu Themen an der Schnittstelle Logistik/Recht.