Bei der Auswahl zählen neben Innenmaß und Nutzvolumen auch Boden- und Kufenstruktur, Formstabilität, Stapelbarkeit und Verbindungselemente. Prüf- und Austauschkonzepte helfen, beschädigte Ladungsträger rechtzeitig aus dem Umlauf zu nehmen.
Trays – Produkte sicher durch die Anlage führen
Bei Trays steht neben dem Transport vor allem die lageorientierte Führung der Produkte im Vordergrund. „Nestkonturen, rutschhemmende Flächen und definierte Greifbereiche helfen dabei, Produkte, Baugruppen oder empfindliche Komponenten lagegerecht durch Lager und Kommissionierung zu führen und Verrutschen oder Verkanten zu vermeiden“, erläutert Thomas Schleisick.
Früh zu klären sind Förderfähigkeit auf Rollen- und Kettenförderern, Stapel- und Nestbarkeit, die Identifikation per Barcode, Kamera oder RFID sowie die Übergabe an Greif- oder Montageprozesse. Bei Bedarf lassen sich Trays für ESD-Anwendungen sowie für Prozesse anpassen, in denen sie sich gut reinigen und eindeutig zurückverfolgen lassen.
Für solche Aufgaben entwickelt die Walther Faltbox Group kundenspezifische Trays (Customized Trays), abgestimmt auf Produktgeometrie, Ladung, Prozess und Anlagenschnittstellen. So lässt sich die Ware bei jedem Umlauf sicher transportieren und an den vorgesehenen Stationen zuverlässig positionieren.
Paletten und Behälter im hybriden Lager
In vielen Lagern treffen unterschiedliche Ladungsträgerströme aufeinander. Der Wareneingang erfolgt beispielsweise auf Paletten, während interne Versorgung und Kommissionierung in Kleinladungsträgern organisiert sind. Für palettenbasierte Anwendungen kann die MPS-Palette der Walther Faltbox Group ergänzend eingesetzt werden. Deshalb müssen Paletten, Behälter, Fördertechnik und Warehouse-Management-System aufeinander abgestimmt sein.
PPWR – Mehrweg wird zur strategischen Aufgabe
Neben technischen und wirtschaftlichen Fragen gewinnt der regulatorische Rahmen an Bedeutung. Die europäische Verpackungsverordnung PPWR ist seit dem 12. August grundsätzlich anwendbar. Artikel 29 sieht für bestimmte Transportverpackungen, darunter Paletten, faltbare Kunststoffboxen, Boxen und Trays, ab dem 1. Januar 2030 vor, dass mindestens 40 Prozent dieser Verpackungen insgesamt für den Einsatz in einem Wiederverwendungssystem geeignet sein müssen. Ab dem 1. Januar 2040 sollen die betroffenen Wirtschaftsakteure mindestens 70 Prozent anstreben.
















