Entwaldungsfreie Lieferkette

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Earth globe with EUDR text surrounded by commodity icons for sustainable supply chain and deforestation prevention
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Am 30. Dezember wird es ernst mit der Entwaldungsverordnung der Europäischen Union (EU Deforestation Regulation, kurz EUDR). Betroffen sind Importeure, Händler und Lieferanten bestimmter Rohstoffe. Ab dem Stichtag müssen sie für Holz, Kaffee, Kakao, Palmöl, Soja, Kautschuk und Rinder nachweisen, dass diese nicht von Flächen stammen, die durch Rodung und Entwaldung entstanden sind. Das gilt auch für Folgeprodukte wie Röstkaffee, Schokolade, Reifen, Dichtungen, Lederwaren, Sojaöl, Papiererzeugnisse und Möbel.

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Rolle der Logistikdienstleister

Die Hauptpflichten aus der EUDR sind beim ‚Operator‘ angesiedelt, also demjenigen, der betroffene Produkte erstmals auf dem EU-Markt in Verkehr bringt. Von ihm verlangt man eine Erklärung, dass er die Herkunft des Produkts geprüft, das Entwaldungsrisiko bewertet und kein oder nur ein vernachlässigbares Risiko eines Verstoßes gegen die EUDR festgestellt hat.

Für Logistikdienstleister, die Waren lediglich lagern, kommissionieren oder transportieren, entstehen keine eigenen EUDR-Pflichten. Anders kann es bei Fulfilment-Dienstleistern aussehen: Hier hängt es von der konkreten Ausgestaltung des Geschäfts ab. Die EU-Kommission nennt ausdrücklich den E-Commerce als Beispiel. Wird ein relevantes Produkt aus einem Drittland in die EU eingeführt und anschließend von einem Fulfilment-Dienstleister im Rahmen einer geschäftlichen Tätigkeit an Kunden geliefert, kann der Dienstleister als Operator gelten, mit allen Nachweis- und Sorgfaltspflichten. Es ist daher entscheidend, die genaue Position des eigenen Unternehmens innerhalb der jeweiligen Lieferkette richtig zu bestimmen.

Das Palettenparadox

Ähnliches gilt auf Produktseite für die simple Holzpalette: Es kommt auf ihre Funktion und Rolle an. Die Holzpalette, die ausschließlich zum Schutz und Transport anderer Ware verwendet wird, fällt nicht unter die EUDR. Das gilt entsprechend auch für Verpackungsmaterialien aus Pappe, Papier oder Holz. Ein geschlossener Palettenkreislauf ist somit kein EUDR-Thema. Anders ist der Fall jedoch, wenn Holzpaletten als eigenständige Ware erstmals in der Union in Verkehr gebracht werden. Hier liegt ein relevanter Vorgang im Sinne der Verordnung vor, der vom Inverkehrbringer entsprechende Nachweise erfordert.

Länderkategorien und EUDR-Check

Zur einfacheren Prüfung der Betroffenheit werden Herkunftsländer konkret nach ihrem Entwaldungsrisiko eingestuft – in Länder mit niedrigem, normalem und hohem Risiko. Eine vierte Kategorie ‚kein Risiko‘, für die sich Deutschland stark gemacht hatte und in die man gerne alle EU-Mitgliedstaaten einsortiert hätte, ließ sich nicht durchsetzen.

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