Arbeitszeiterfassung nebenbei
In aller Regel erfordert die Einführung eines solchen Systems eine entsprechende Betriebsvereinbarung. Dann kann damit auch die Arbeitszeit aufgezeichnet werden. 2019 hatte der Europäische Gerichtshof entschieden, dass zum Schutz vor Ausbeutung alle Arbeitgeber verpflichten werden müssen, ein System einzurichten, mit dem die Arbeitszeit ihrer Arbeitnehmer erfasst wird. In Deutschland lässt eine gesetzliche Umsetzung dieser Vorgabe zwar noch auf sich warten, aber es ist klar, wohin die Reise geht.
Während der Pandemie war man mancherorts froh über Eingangssperren, die gewährleisteten, dass nicht mehr als die gesetzliche erlaubte Anzahl an Personen Zutritt bekam. Auch eine Fiebermessfunktion ist theoretisch möglich, aber hoffentlich nie nötig.
Anja Falkenstein ist als Rechtsanwältin in Karlsruhe tätig und schreibt zu Themen an der Schnittstelle Logistik/Recht.