Der Text behandelt die Problematik von Diebstahl und Betrug durch Mitarbeiter in Unternehmen und diskutiert präventive Maßnahmen und rechtliche Grenzen zur Verhinderung solcher Vorkommnisse. Zu den Empfehlungen gehören das Markieren von Arbeitsmitteln, der Einsatz von Alarmanlagen und Zugangskontrollen sowie Taschenkontrollen, die jedoch rechtlich abgesichert sein müssen. Zudem wird auf die Begrenzungen der Videoüberwachung und die Herausforderungen bei der Aufdeckung von Arbeitszeitbetrug hingewiesen. Besonders unter Homeoffice-Bedingungen gestaltet sich die Überwachung schwierig, da heimliche Kontrollen unzulässig sind und technische Überwachungsmethoden, wie Keylogger, gegen das Persönlichkeitsrecht und den Datenschutz verstoßen. Ein aktueller Fall aus Frankreich, bei dem ein Unternehmen wegen unzulässiger Überwachung von Homeoffice-Mitarbeitern bestraft wurde, unterstreicht die rechtlichen Risiken.
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Der damit einhergehende Verstoß gegen die EU-Datenschutz-Grundverordnung kann zudem teuer werden: In Frankreich wurde jetzt ein Bußgeld in Höhe von 40.000 Euro gegen ein Unternehmen verhängt, das – unter anderem – regelmäßig Screenshots der Bildschirme seiner Homeoffice-Mitarbeiter schoss.
Anja Falkenstein ist als Rechtsanwältin in Karlsruhe tätig und schreibt zu Themen an der Schnittstelle Logistik/Recht.
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