Fallstricke im Anlagenbau

Die tatsächlichen und rechtlichen Knackpunkte bei neuen Anlagen sind Planung, Vertragsschluss und Abnahme. Besteller und Anbieter sollten Fehlplanungen und Missverständnisse vermeiden und sich auf Augenhöhe begegnen.
Bild: ©RABE/stock.adobe.com

Die Errichtung eines neuen Intralogistiksystems ist eine große Sache. Während jedoch der Anbieter schon viele Anlagen professionell geplant und umgesetzt hat, ist der Besteller sehr viel seltener mit einer solchen Aufgabe konfrontiert. Um dieses Erfahrungsgefälle auszugleichen und dem Planer klare Vorgaben machen zu können, sollte man zu allererst die Anforderungen an die Anlage für sich selbst detailliert zusammenstellen.

Vorabplanung

„Es gilt, das System möglichst konkret mittels erster Daten, wie beispielsweise Leistungsfähigkeit, Verbrauch oder Lebenszykluskosten, vorzudefinieren“, rät Dr. Kerstin Müller, Rechtsanwältin und Expertin im Anlagenbau bei Kapellmann und Partner in Frankfurt/Main. „Erst auf Basis dieser Erkenntnisse formuliert man dann die Leistungsbeschreibung.“ Auch der Anlagenbauer profitiert davon, wenn die wesentlichen Anforderungen von Anfang an feststehen.

„Schon im Angebotsstadium trennt sich die Spreu vom Weizen“, sagt Professor Wolf-Michael Scheid von der technischen Universität Ilmenau und rät, misstrauisch zu sein, wenn ein Anbieter scheinbar deutlich bessere Zusagen macht als alle anderen. Man solle sich vergleichbare Referenzobjekte des Anbieters zeigen lassen und deren Betreiber nach ihren Erfahrungen befragen. „Das zu realisierende System darf ruhig ehrgeizig sein, sollte aber kein Prototyp werden“, so Scheid.

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