„Verträge mit externen Dienstleistern müssen dann überarbeitet werden, um reibungslose Abläufe zu ermöglichen“, weist Fachmann Chibanguza auf den rechtlichen Handlungsbedarf hin. Dies kann Lieferverträge betreffen, auch in Form von Rahmenverträgen oder Abrufkontrakten, aber ebenso Verträge mit Transport- und KEP-Dienstleistern, Versicherungspolicen, bis hin zu den Kontrakten mit Kunden und sogar den eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Anja Falkenstein ist als Rechtsanwältin in Karlsruhe tätig und schreibt zu Themen an der Schnittstelle Logistik/Recht.

















