Infolge der Neuregelung werden auch die technischen Normen angepasst. Dedecke stellt klar: „Um diesen Stand der Technik sowie die Anforderungen der Maschinenverordnung über den gesamten Lebenszyklus hinweg zu erfüllen, müssen sowohl Roboter-Hersteller als auch Roboter-Integratoren ihre Maschinen überarbeiten, und zwar Hard- und Software.“

Anja Falkenstein ist als Rechtsanwältin in Karlsruhe tätig und schreibt zu Themen an der Schnittstelle Logistik/Recht.

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