Was heißt: „In Anlehnung an die Norm“?

Dürfen Produkte, die das GS-Prüfzeichen und gleichzeitig den Zusatz "in Anlehnung an die Norm" tragen, verwendet werden, als seien sie nachweislich sichere Produkte beziehungsweise Arbeitsmittel? Die Antwort lautet: Ja! Doch der Hinweis "in Anlehnung" sorgt für Unbehagen. Es ist Zeit, über die Hintergründe zu informieren, die heutige Norm zu interpretieren und sie bei nächster Gelegenheit anzupassen. Es geht um die EN 12195-2.
Bild: SpanSet GmbH & Co. KG

Sicherheitstechnische Anforderungen an Zurrgurte für die Ladungssicherung resultieren grundsätzlich aus der EN 12195-2. Diese Norm sieht vor, dass die Vorspannkraft (Standard Tension Force, STF) eines Zurrmittels mit einer üblichen Handkraft (Standard Hand Force, SHF) von 50daN ermittelt wird.

Thema Ladungssicherung

Das heißt konkret: Für beispielsweise einen Zurrgurt mit 50mm Nennbreite wird mit einer Handkraft von 50daN eine Vorspannkraft von 500daN erzeugt. Handkraft und Vorspannkraft werden auf dem Label ausgewiesen. Damit allein ist das Produkt noch nicht normgerecht, denn bei der Vorspannkraft sind Unter- und Obergrenzen einzuhalten. Die Norm sieht vor, dass die mit der besagten Handkraft erzeugte Vorspannkraft mindestens 10 Prozent der maximalen Zurrkraft (Lashing Capacity, LC) erreichen muss und maximal 50 Prozent erreichen darf.

Gurte aller Hersteller mit Nennbreiten von 50mm (und auch 35mm) müssen diese Forderungen erfüllen. Die mit einer Handkraft von 50daN erzeugte Vorspannkraft liegt für Systeme mit einer Zurrkraft von 2.500daN in den meisten Fällen zwischen 250 und 500daN. Im Beispiel (Bild 1) liegen die besagten Werte bei 50daN beziehungsweise 2.500daN. Das bedeutet: Die Vorspannkraft liegt oberhalb der 10 und erreicht den maximal zulässigen Wert von 50 Prozent Systemfestigkeit von 2.500daN. Das Produkt entspricht der Norm und ist bezüglich der Vorspannkraft GS-fähig.

Bei den leichten, nur 25mm breiten Zurrsystemen stellt die EN 12195-2 die Hersteller und Verwender vor ein Dilemma

Bei unterschiedlichen Nennbreiten von Zurrsystemen (25, 35, 50, 75mm) nimmt die EN 12195-2 keine Differenzierung der Standard-Handkraft von 50daN vor. Es leuchtet jedoch ein und ist durch Praxisversuche hinreichend belegt, dass das Aufbringen einer Standard-Handkraft von 50daN auf den schmalen 25mm-Ratschen („Miniratschen“) aus ergonomischen Gründen nicht möglich ist. Ihre Griffe sind in der Regel nicht mit der kompletten Hand zu umfassen. Deshalb hat sich für diese Ratschen nach Testreihen die Anwendung einer Handkraft von 25daN als sinnvoll und akzeptabel erwiesen. Doch die Norm sieht das nicht vor, der beschriebene Anwendungsfall wurde bei der Erarbeitung der Norm seinerzeit nicht ausreichend berücksichtigt.

Die fehlende Differenzierung der Handkräfte für die unterschiedlichen Nennbreiten von Zurrsystemen beziehungsweise für unterschiedliche Größen von Ratschen stellt kein sicherheitstechnisches Problem dar. Aber sie birgt Schwierigkeiten bei der Anwendung der Norm. An dieser Stelle besteht seit längerem Änderungsbedarf.

ZLS: Vorspannkraft für schmale Gurte mit 25daN statt mit 50daN ermitteln

Die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) hat längst reagiert. In Hinblick auf das Prüf- und Zertifizierungsverfahren zur (freiwilligen) Erlangung des GS-Zeichens hat der zuständige Prüfstellen-Erfahrungsaustauschkreis der ZLS bereits vor längerer Zeit nach eingehender Beratung festgelegt, dass die Vorspannkraft der 25mm breiten Zurrgurte mit 25daN Handkraft zu ermitteln ist. Und nicht wie in der Norm mit Fokus auf die 50mm breiten Zurrgurte festgelegt mit 50daN. Dieses Verfahren ist für alle Prüfstellen, welche eine GS-Prüfung und Zertifizierung von Zurrgurten anbieten, einheitlich anzuwenden.

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