Dramatische Rechtsfolgen
„In den Fällen eines fehlgeschlagenen Fremdpersonaleinsatzes droht ein wahres Horrorszenario für den Auftraggeber“, warnt Anwalt Happ. Wer etwa seine Personalengpässe mittels unzulässiger Werkverträge lösen will, muss mit weitreichenden Haftungs- und Reputationsfolgen rechnen. „So wird ein vollwertiges Arbeitsverhältnis zwischen der eingesetzten Fachkraft und dem vermeintlichen Auftraggeber fingiert, mit allen Ansprüchen auf Lohn, Urlaub, Kündigungsschutz“, erläutert Happ. Daneben sieht der Arbeitgeber sich mit Steuernachzahlungen und den aufgelaufenen Sozialversicherungsbeiträgen nebst erheblicher Säumniszuschläge konfrontiert. Die Verstöße stellen Straftaten dar, sodass neben Geldbußen sogar Haftstrafen in Betracht kommen.
Engmaschige Kontrollen
Die zuständige Finanzkontrolle Schwarzarbeit untersuchte im vergangenen Jahr viele Logistikfirmen und deckte einige eklatante Fälle von Sozialversicherungsbetrug, Scheinselbstständigkeit oder Verstößen gegen das Mindestlohngesetz auf. „Im Jahr 2021 fanden branchenübergreifend rund 765.000 Prüfungen statt, wobei Nachzahlungen allein zur Sozialversicherung inklusive Säumniszuschlägen in Höhe von circa 1,1 Milliarden Euro erhoben wurden“, gibt Anwalt Happ zu bedenken und ergänzt: „Wer meint, dass die Risiken angesichts der Kurzzeitigkeit der Einsätze gering seien, der irrt.“
Anja Falkenstein ist als Rechtsanwältin in Karlsruhe tätig und schreibt zu Themen an der Schnittstelle Logistik/Recht.