Ab sofort auch UVV-Abnahme

Die Unfallverhütungsvorschriften (UVV), seit 2014 offiziell als DGUV-Vorschriften bezeichnet, stellen in Bezug auf die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz eine verbindliche Pflicht für Unternehmen und Versicherte der gesetzlichen Unfallversicherung dar.

Bild: Eurotech Vertriebs GmbH

Demnach sind auch Betreiber von Leichtüberkranungen und Hebegeräten verpflichtet, eigenverantwortlich für die turnusgerechte Überprüfung dieser Arbeitsmittel durch einen Sachkundigen zu sorgen. Ohne regelmäßige UVV-Abnahme verliert der Betreiber im Schadensfall den Versicherungsschutz.

Komplettleistung rund um die UVV-Abnahme

Eurotech, Spezialist für Vakuum-Hebe- und -Transporttechnik, bietet jetzt auch Komplettleistungen rund um die UVV-Abnahme von Leichtüberkranungen und Hebegeräten an. Zu diesen Leistungen gehört die Abnahme von Hebegeräten nach DIN EN13155 sowie von Leichtüberkranungen bis maximal 1.000kg nach DGUV 52 (BGVD 6) aller Hersteller. Mit der Abnahme, die einmal jährlich vor Ort beim Kunden oder am Stammsitz in Geislingen vorgenommen wird, hat Eurotech zudem die Wartung und Reparatur der Arbeitsmittel sowie die Optimierung und Problemlösung im Angebot. Der Betreiber profitiert von diesem Paket gleich mehrfach: Zuallererst kann er seine Hebegeräte und Krane sicher und mit geltendem Versicherungsschutz weiterbetreiben. Zugleich bekommt er alle Leistungen aus einer Hand. Erfahrene Eurotech-Spezialisten prüfen die Arbeitsmittel auf Basis aller geltenden Vorschriften und weisen die UVV-Abnahme mit Prüfprotokoll nach. Kleinere Reparaturen werden sofort durchgeführt. Durch eine angebrachte Sicherheitsplakette wird kenntlich gemacht, dass die Arbeitsmittel ordnungsgemäß funktionieren. Der Betreiber verlängert mit den regelmäßigen UVV-Abnahmen nicht nur die Lebensdauer seiner Anlagen, er schützt sie vor allem auch vor ungeplanten, kostenintensiven Stillständen, erhöht die Betriebssicherheit und verhindert anlagenbedingte Unfälle.

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