Schutz durch Zutrittskontrollen

Gesetzliche Bestimmungen erfordern es, dass bestimmte Bereiche in Lager, Produktion oder Verwaltung nur für berechtigte Personen zugänglich sind. Moderne Kontrollsysteme gewährleisten Arbeits- und Datenschutz und sind darüber hinaus auch in Pandemiezeiten wertvoll.
 hand with smart phone scan for unlock revolving aluminium door
hand with smart phone scan for unlock revolving aluminium doorBild: ©Panumas/stock.adobe.com

„Ich muss draußen bleiben“ – jeder kennt das Schild an der Tür des örtlichen Metzgers, das Hunden den Einlass verwehrt. Etwas anders verhält es sich bei Zutrittsbeschränkungen im Betrieb: Sie schützen Sachwerte, aber ebenso Daten und Personen. „Kunden müssen oder möchten bestimmte Zonen in ihrem Lager- und Logistikbereich vor unerlaubtem Zugriff schützen“, sagt Dennis Melcher, Produktmanager Regaltechnik bei BITO-Lagertechnik in Meisenheim.

Ein gutes Beispiel liefert die Pharmalogistik, wo ein Lagerraum für Betäubungsmittel höchste Sicherheitsstandards bezüglich Errichtung, Baumaterial und Zugangstür erfüllen muss. Auch Flugsicherheitsbereiche, in denen nur von einer Seite des Lagers auf Ware zugegriffen werden darf, erfordern Einlasskontrollen. „Unternehmen, die exklusive Waren lagern, sind ebenfalls betroffen. Oder solche, die mit hochsensiblen Kundendaten arbeiten“, weiß BITO-Mann Melcher.

Datenschutz erfordert Maßnahmen

Überall, wo mit personenbezogenen Daten umgegangen wird – etwa vermehrt im E-Commerce-Bereich -, verlangt die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Sicherungen vor unbefugtem Zugriff oder Einsichtnahme durch nicht berechtigte Personen. Die Zugänge zu Abteilungen, in denen solche Daten verarbeitet werden, sollten beschränkt werden, zudem der Serverraum verschlossen sein und die Zugänge protokolliert werden.

Arbeitsschutz durch abgesperrte Bereiche

Geschützte Bereiche lassen sich auch ohne große Umbaumaßnahmen einrichten. „Wir können innerhalb eines Lagers durch Gitterkäfige Zonen schaffen, die nur über vom Kunden festgelegte Sicherheitssysteme zu betreten sind“, erläutert Produktmanager Melcher. Dabei dienen die Abgrenzungen nicht nur dem Schutz von Waren, etwa vor Diebstahl, sondern auch dem Schutz der Mitarbeitenden, etwa bei Explosionsstoffzonen. Hier muss mit engmaschigen Gittern gearbeitet werden, damit im Falle einer Explosion keine Kleinteile nach außen gelangen.

Digitale Systeme mit vielen Vorteilen

Mechanische Schließsysteme gewähren nicht den vollständigen Schutz, denn Schlüssel können nachgemacht werden oder verloren gehen. Während des kostspieligen Austauschs des gesamten Schließsystems entstehen dann neue Sicherheitslücken. Um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden, empfehlen sich daher elektronische oder digitale Systeme zur Zutrittssteuerung via PIN-Code, Transponder, biometrischer Erkennung oder App. Hier lassen sich Zugangsberechtigungen einfach einrichten, erweitern oder sperren, etwa bei einem Mitarbeiterwechsel.

Arbeitszeiterfassung nebenbei

In aller Regel erfordert die Einführung eines solchen Systems eine entsprechende Betriebsvereinbarung. Dann kann damit auch die Arbeitszeit aufgezeichnet werden. 2019 hatte der Europäische Gerichtshof entschieden, dass zum Schutz vor Ausbeutung alle Arbeitgeber verpflichten werden müssen, ein System einzurichten, mit dem die Arbeitszeit ihrer Arbeitnehmer erfasst wird. In Deutschland lässt eine gesetzliche Umsetzung dieser Vorgabe zwar noch auf sich warten, aber es ist klar, wohin die Reise geht.

Während der Pandemie war man mancherorts froh über Eingangssperren, die gewährleisteten, dass nicht mehr als die gesetzliche erlaubte Anzahl an Personen Zutritt bekam. Auch eine Fiebermessfunktion ist theoretisch möglich, aber hoffentlich nie nötig.

Anja Falkenstein ist als Rechtsanwältin in Karlsruhe tätig und schreibt zu Themen an der Schnittstelle Logistik/Recht.

Das könnte Sie auch Interessieren