Unfallschwerpunkt Gabelstapler

Im Intralogistikbereich führt der unsachgemäße Umgang mit Flurförderzeugen immer wieder zu Arbeitsunfällen mit teils schweren Folgen. Die Haftung dafür kann auch den Unternehmer treffen.

Die Zahl der Arbeitsunfälle mit Gabelstaplern & Co. ist im vergangenen Jahr gestiegen. 2019 waren es laut Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) 14.754 Unfälle und damit über 2.000 mehr als im Jahr zuvor. Unglücke mit tödlichem Ausgang ereigneten sich sogar doppelt so viele: 2018 waren es fünf, 2019 zehn – allerdings auch bei einer steigenden Gesamtzahl an Flurförderzeugen in den Betrieben. Obwohl sich die Arbeitsschutzvorschriften kontinuierlich verschärft haben und die Fahrzeuge mit immer besseren Features zur Unfallverhütung ausgestattet sind, bleiben Flurförderzeuge somit ein großes Sicherheitsrisiko im Lager.

Typische Schadensereignisse

Das häufigste Unfallszenario unter Beteiligung eines Gabelstaplers ist der Anfahrunfall. Beim Rangieren werden Kollegen angefahren oder eingequetscht, Regale gerammt oder Wegbegrenzungen überrollt. Die Kollisionen passieren oftmals beim Rückwärtsfahren und verursachen bei den angefahrenen Personen Verletzungen an Füßen und Unterschenkeln, die zum Teil langwierige Heilungsprozesse erfordern.

Noch schlimmer sind in der Regel die Auswirkungen, wenn ein Fahrzeug umkippt. „Solche Unfälle endeten früher regelmäßig tödlich, heute ist dies glücklicherweise bei weniger als einem Drittel der Fall“, sagt Rechtsanwalt Bernd Zimmermann vom Institut für angewandten Arbeits- und Gesundheitsschutz in Mainz. „Das leichte Umkippen ist bei Gabelstaplern konstruktionsbedingt, allerdings haben Beckengurt und weitere Rückhaltesysteme hier inzwischen für deutlich mehr Sicherheit gesorgt.“ Doch häufig ist der Beckengurt gar nicht angelegt – zum Teil mit Absicht, weil die Fahrer denken, dieser könnte sie im Fall des Kippens am schnellen Sprung aus dem Fahrzeug hindern. Tatsächlich ist jedoch ein rechtzeitiger Rettungssprung in dieser Situation fast unmöglich.

Erfolgreiche Ausbilder-Zertifizierung

Um solche Irrtümer zu vermeiden, muss in eine gute Ausbildung der Staplerfahrer investiert werden. Denn es ist häufig ihr menschliches Versagen, das das Schadensereignis auslöst. Da gut geschulte Fahrer gut geschulte Ausbilder voraussetzen, bietet die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) seit 2017 eine Zertifizierung für die Fahrlehrer an. „Die von uns zertifizierten Ausbilder und Ausbilderinnen heben sich von Institutionen ab, die Staplerschulungen im Schnelldurchlauf anbieten“, sagt Ulrich Süßner, BGHW-Referatsleiter Verkehrssicherheit und Transport. „Wir haben mittlerweile fast 80 Zertifikate vergeben, die Nachfrage steigt von Jahr zu Jahr.“

Regelwerke zur Betriebssicherheit

Rechtliche Vorgaben für die sichere Bedienung der Geräte gibt es zuhauf, etwa die Durchführungsanweisungen Flurförderzeuge der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV 68 DA) oder die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) Nr. 2111. Ganz konkret an den Unternehmer wendet sich die Betriebssicherheitsverordnung, die von jedem Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung fordert. Er muss die Gefahren, die in seinem Unternehmen für die Beschäftigten entstehen können, realistisch einschätzen und die erforderlichen Schutzmaßnahmen ergreifen. Die Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung erstreckt sich auch auf den Umgang mit Flurförderzeugen. „Die Aufsichtsbehörden lassen sich die schriftlichen Aufzeichnungen vermehrt zeigen“, berichtet Arbeitsschutzexperte Zimmermann. „Bei tödlichen Unfällen fragt auch die ermittelnde Staatsanwaltschaft nach.“

Anja Falkenstein ist als Rechtsanwältin in Karlsruhe tätig und schreibt zu Themen an der Schnittstelle Logistik/Recht.

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