
Gerade weil Lithium-Ionen-Akkus inzwischen so selbstverständlich im Alltag zum Einsatz kommen, neigt man dazu, deren Entsorgung auf die leichte Schulter zu nehmen. Doch von den Energiepaketen geht auch am Ende ihrer Lebenszeit noch eine große Gefahr aus. Sie müssen deshalb auf sicherem und rechtskonformem Weg dem Recycling zugeführt werden.

Lagerung und Transport
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) legt fest, dass etwas als Abfall gilt, dessen sich der Besitzer „entledigt, entledigen will oder entledigen muss“. Lithium-Ionen-Akkus gelten von Gesetzes wegen als gefährlicher Abfall, sodass jegliche Beförderung, Lagerung und Behandlung strengen rechtlichen Vorgaben entsprechen muss.
Wer als einfacher Abfallverursacher ein Lithium-Ionen-Akku entsorgen will, das einst einen Elektrostapler angetrieben, aber jetzt ausgedient hat, wendet sich an spezielle Entsorgungsunternehmen oder an den Flurförderzeughersteller. Hersteller sind gesetzlich dazu verpflichtet, Altbatterien zurückzunehmen und einer ordnungsgemäßen Verwertung zuzuführen. „Der beauftragte Transporteur muss eine ausdrückliche Erlaubnis für den Transport gefährlicher Abfälle haben“, erklärt Niklas Simon, Leiter Zentrales Prozessmanagement und zentraler Abfallbeauftragter von Emons Services in Köln. Gefahrgutrechtlich ist man allerdings trotzdem als Absender im Sinne der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) an der Beförderung eines gefährlichen Guts beteiligt. Das MOVEsystem von IEF-Werner transportiert Bauteile und Produkte zuverlässig, modular und kosteneffizient – ob auf Werkstückträgern, direkt auf Riemen oder in Paletten. Anwender profitieren von maximaler Flexibilität. ‣ weiterlesen
MOVEsystem bewegt mehr:
Besonders heikel wird es, wenn ein Lithium-Ionen-Akku beschädigt ist. Auf keinen Fall auf eigene Faust transportieren! Die Gefahr ist so groß, „dass es ratsam ist, die Batterie bis zur Abholung in einer speziellen Sicherungsbox aufzubewahren“, rät Fachmann Simon.
Dienstleister
Kompliziert ist es auch für Logistikdienstleister, die für Hersteller und In-Verkehr-Bringer von Batterien beispielsweise die Ersatzteil- oder Lagerlogistik übernehmen. „Die Anbieter von Beförderungs- und Lagerdienstleistungen müssen mindestens eine Erlaubnis nach § 54 KrWG vorweisen und Teilnehmer am elektronischen Abfallnachweisverfahren eANV sein“, erläutert Adrian Verscharen, Logistics Manager bei Stena Recycling Deutschland. Übernehme man auch die Sortierung von Batterien oder die Vorbereitung zur Umverwertung, könne sogar die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG erforderlich sein, darüber hinaus seien eventuell immissionsschutzrechtliche Auflagen zu beachten.
Recycling
Wenn eine Lithium-Ionen-Batterie ihr „End of Life“ erreicht hat und sich keine Möglichkeit zur Wieder- oder Umverwendung bietet, muss sie stofflich verwertet, also recycelt werden. Die drei wesentlichen Schritte sind Demontieren und Entladen, dann Sortieren und Schreddern und schließlich die Materialrückgewinnung aus der entstandenen Schwarzmasse. „Dabei können hohe Rückgewinnungsraten für kritische Rohstoffe wie etwa Lithium, Nickel, Mangan und Cobalt erzielt werden“, so Batterie-Experte Verscharen.
















