„Ohne Antirutschmatte ist wie barfuß auf dem Eis“

Straßen sind nur im Winter spiegelglatt. Ladeflächen hingegen präsentieren sich das ganze Jahr über als gefährliche Schlitterbahnen. Was dem Fahrzeug die gescheite Bereifung ist, das ist dem Laderaum die Antirutschmatte. Eigentlich dürfte das hinlänglich bekannt sein. Aber Frachtführer, Transportunternehmer und Verlader verschlafen dieses Detail immer wieder - kommt unverhofft eine Polizeikontrolle, dann steht das Fahrzeug still.

Antirutschmatten nie ohne zusätzliche Maßnahme

Doch Vorsicht: Der rutschhemmende Untersatz allein erfüllt nicht die Anforderungen an eine regelkonforme Ladungssicherung. In der besagten VDI-Richtlinie ist auch zu lesen, „dass immer zusätzliche Maßnahmen (z.B. zusätzlicher Kraftschluss oder Formschluss) zur Ladungssicherung getroffen werden müssen, um den Kontakt der Reibungspartner (Ladung/Ladefläche) in jeder Fahrsituation aufrecht zu erhalten“.

Fazit: Antirutschmatten sind weder zwingend gefordert noch reichen sie allein aus. Aber sie helfen ungemein bei der ordnungsgemäßen Ladungssicherung.

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