„Ohne Antirutschmatte ist wie barfuß auf dem Eis“

Straßen sind nur im Winter spiegelglatt. Ladeflächen hingegen präsentieren sich das ganze Jahr über als gefährliche Schlitterbahnen. Was dem Fahrzeug die gescheite Bereifung ist, das ist dem Laderaum die Antirutschmatte. Eigentlich dürfte das hinlänglich bekannt sein. Aber Frachtführer, Transportunternehmer und Verlader verschlafen dieses Detail immer wieder - kommt unverhofft eine Polizeikontrolle, dann steht das Fahrzeug still.
Antirutschmatten Grip-G und Grip-S für das zusätzliche sichern der Ladung.
Antirutschmatten Grip-G und Grip-S für das zusätzliche sichern der Ladung.Bild: Spanset GmbH & Co. KG

Natürlich lässt sich die Ladung auch ohne Antirutschmatten sichern, vorgeschrieben sind sie nicht. Aber: So wenig wie man barfuß aufs Eis geht, so wenig sollte man Frachtstücke „ohne was drunter“ auf der Ladefläche abstellen. Denn die ist ebenfalls glatt – und zwar das ganze Jahr über. Außerdem: Wer auf Antirutschmatten verzichtet, macht sich die Arbeit unnötig schwer.

Antirutschmatten erleichtern die Ladungssicherung

Bild: Spanset GmbH & Co. KG

Hierzu ein Beispiel aus dem Bereich Niederzurren (gerechnet wird nach DIN EN12195-1:2011. Betrachtet wird ein 2000kg schweres Frachtstück, das nicht formschlüssig und ohne Antirutschmatte (µ = 0,2) auf der „nackten“ Ladefläche steht): Bei einem Zurrwinkel von 85° sind in diesem Fall sage und schreibe elf Zurrgurte mit einer STF von 350 daN erforderlich, um die Ladung ordnungsgemäß gegen Verrutschen zu sichern.

Liegt der Zurrwinkel nur bei 45°, sind sogar 15 Zurrgurte erforderlich, ohne die der Straßentransport nicht starten darf. Mal abgesehen davon, dass in beiden Fällen jede Menge Equipment benötigt wird: Es nimmt enorm viel Zeit in Anspruch, alle Zurrgurte vor der Abfahrt richtig zu platzieren und mit der Ratsche x-mal eine Vorspannkraft von 350daN zu erzeugen.

Zwei Zurrgurte statt elf Stück

Hier kommt die zertifizierte Antirutschmatte ins Spiel. Es gibt sie unter anderem in den Ausführungen „Vollgummi“ und „Granulat“. Wer eine solche Antirutschmatte verwendet, sorgt für deutlich mehr Haftung auf der Ladefläche. Je nach Temperatur, Feuchtigkeit und anderen Faktoren erreichen zertifizierte Antirutschmatten ein Reibbeiwert von 0,6µ und manchmal sogar darüber. In unserem Beispiel mit dem 2000kg-Frachtstück genügen dann lediglich zwei Zurrgurte mit einer STF von 350daN bei einem Zurrwinkel von 85°. Die Material-, Zeit- und letztlich Kostenersparnis ist beachtlich!

Verschiedene Materialien, verschiedene Ausführungen

Aus diesem Grund empfehlen Fachleute den Einsatz von Antirutschmatten aus Gummi, Kunststoff oder anderen beschichteten Ausgangsmaterialien wie Vollpappe, Gewebe oder Filz. Welche Ausführungen geeignet sind, beschreibt die VDI-Richtlinie 2700 Blatt 15 („Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen – Rutschhemmende Materialien“). Manchmal empfiehlt es sich, Antirutschmatten dauerhaft zu verlegen. Auch Sprühbeschichtungen (etwa auf Holzbalken) und Pads haben ihre Berechtigung.

Antirutschmatten nie ohne zusätzliche Maßnahme

Doch Vorsicht: Der rutschhemmende Untersatz allein erfüllt nicht die Anforderungen an eine regelkonforme Ladungssicherung. In der besagten VDI-Richtlinie ist auch zu lesen, „dass immer zusätzliche Maßnahmen (z.B. zusätzlicher Kraftschluss oder Formschluss) zur Ladungssicherung getroffen werden müssen, um den Kontakt der Reibungspartner (Ladung/Ladefläche) in jeder Fahrsituation aufrecht zu erhalten“.

Fazit: Antirutschmatten sind weder zwingend gefordert noch reichen sie allein aus. Aber sie helfen ungemein bei der ordnungsgemäßen Ladungssicherung.

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