Leiharbeit darf schlechter bezahlt werden

In keiner anderen Branche werden mehr Arbeitskräfte ausgeliehen als in der Logistik. Grundsätzlich dürfen Leiharbeiter dabei nicht schlechter behandelt werden als die Stammbelegschaft. Ausnahmen davon hat jetzt das Bundesarbeitsgericht konkretisiert.

Eine erhebliche Verteuerung der Zeitarbeit wäre womöglich die Folge gewesen. Das Urteil des BAG sorgt nun für Rechtssicherheit auch in der Logistikbranche. Denn neben der Flexibilität durch Leiharbeit wird dort auch auf die günstige Arbeitskraft gesetzt – anders als etwa in der Pflegewirtschaft, wo Leiharbeiter inzwischen aufgrund des Personalmangels ein Vielfaches von dem verdienen, was Stammpflegekräfte erhalten.

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Bild: ©Gerd Knehr/Dematic
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