
Es liegt auf der Hand, dass man Kosten spart, wenn sich mehrere Nutzer – je nach aktuellem Bedarf – Lagerflächen, Personal und Maschinen teilen. In solchen Multi-User-Lagern, auch als Logistic Malls bezeichnet, bietet der Betreiber oftmals weitere Leistungen wie Wareneingangs- und Auftragsabwicklung, Kommissionierung, Verpackung, Retourenhandling und Transportleistungen an. Bei solch vielfältigen Möglichkeiten ist unbedingt darauf zu achten, dass der Leistungsumfang genau dokumentiert ist. Alle Rechte und Pflichten müssen vertraglich zwischen dem Dienstleister und jedem einzelnen Nutzer vereinbart sein, um spätere Konflikte zu vermeiden.
Flexibilität
Bei der Vertragsgestaltung gilt es, die widerstreitenden Interessen von Betreiber und Nutzer, nämlich größtmögliche Flexibilität bei schwankender Nachfrage vs. langfristige Bindung an das Objekt, in Einklang zu bringen. Der Mieter profitiert von der Option, bei Bedarf zusätzliche verfügbare Flächen temporär anzumieten oder mittels Teilkündigungen dauerhaft nicht mehr benötigte Flächen zurückzugeben. „Die höhere Flexibilität spiegelt sich häufig in höheren Mieten für die Temporärflächen wider“, erläutert Rechtsanwalt Dr. Stefan Voß vom Stuttgarter Büro der Großkanzlei CMS Hasche Sigle. „Wenn dem Mieter Teilkündigungen und Teilrückgaben eingeräumt werden, dann meist gegen Zahlung einer Abstandssumme, die von der verbliebenen Restlaufzeit des Vertrags abhängt.“
Doch nicht nur der Nutzungsraum, sondern auch Nutzungszeit und Nebenkosten sollten vertraglich geregelt sein. Ein weiterer wichtiger Regelungsgegenstand ist das Bereitstellen qualifizierter Mitarbeiter. Auch hier kann bei entsprechender Vereinbarung im Bedarfsfalle auf einen Personal-Pool zurückgegriffen werden – zumindest, wenn nicht alle Kunden die gleichen saisonalen Spitzen haben. Das MOVEsystem von IEF-Werner transportiert Bauteile und Produkte zuverlässig, modular und kosteneffizient – ob auf Werkstückträgern, direkt auf Riemen oder in Paletten. Anwender profitieren von maximaler Flexibilität. ‣ weiterlesen
MOVEsystem bewegt mehr:
Nachhaltigkeit
Durch die gemeinsame Nutzung von Anfahrtswegen, Verkehrsflächen sowie moderner energieschonender Gebäudetechnik können die Umweltbelastungen bei Multi-User-Lagern niedriger gehalten werden als bei herkömmlichen Einzelgebäuden. „Inzwischen sind Green-Lease-Klauseln gerade bei Gebäuden mit komplexer technischer Gebäudeausstattung und großem Flächenverbrauch absoluter Standard“, weiß Immobilienrechtler Voß. Mit solchen Klauseln verpflichten sich die Parteien zu einem Handeln und Wirtschaften im Einklang mit den Nachhaltigkeitskriterien der Europäischen Union (EU-Taxonomie). Konkret kann dies Pflichten zur Auskunft über Verbrauchswerte und CO2-Fußabdruck, zur Verwendung umweltschonender Materialien und Substanzen, zur Gebäudezertifizierung oder zum regelmäßigen Nachhaltigkeitsdialog zwischen Betreiber und Nutzer beinhalten.
Haftung
Eine hohe Auslastung und Beanspruchung des Multi-User-Lagers geht mit einem erhöhten Risiko für Schäden einher. Bei mehreren Nutzern gelte zwar grundsätzlich das Verursacherprinzip, erklärt Voß. „Häufig setzt der Vermieter aber Regelungen durch, dass Kosten für die Beseitigung von Schäden an den Allgemeinflächen, deren Verursacher nicht festgestellt werden kann und die nicht von der Gebäudeversicherung gedeckt sind, von den Mietern anteilig zu tragen sind“, so der Anwalt. Üblich sei dabei eine Deckelung auf einen bestimmten Betrag, etwa einen gewissen Prozentsatz der Nettojahresmiete.
Anja Falkenstein ist als Rechtsanwältin in Karlsruhe tätig und schreibt zu Themen an der Schnittstelle Logistik/Recht.
















