
Lithium-Ionen-Batterien (‚Akkus‘) sind Energielieferanten und Sorgenkinder in einem. Sie speisen E-Roller und Elektrostapler ebenso wie Smartphones und Tablets. Doch von den Kraftpaketen gehen besondere Gefahren aus, sodass sie transportrechtlich sogar als Gefahrgut gelten.
Akkus sind so konstruiert, dass sie durch eine elektrochemische Reaktion im Innern ihre Ladung in Form von elektrischer Energie abgeben. Entlädt sich diese enorme Spannung allerdings unkontrolliert – etwa aufgrund einer Beschädigung -, dann zumeist in Form thermischer Energie, also starker Hitzeentwicklung, und Gas tritt aus. So können in Sekundenschnelle schwere Brände entstehen, die sich rasch ausbreiten.
Kennzeichnung und Handling
Bei sachgerechter Handhabung gilt die Lithiumbatterie angesichts hoher Herstellungsstandards dagegen als sicher. Damit nur geprüfte Exemplare in Umlauf kommen, müssen Hersteller und Versender umfassende Prüfdokumente entlang der gesamten Lieferkette zur Verfügung stellen. Im sogenannten UN 38.3.5-Report sind alle Tests aufgeführt, die eine Batterie durchlaufen hat: auf thermische Einflüsse, mechanische Einwirkungen, auf Kurzschluss, Überlastung oder Entladung.
Insbesondere beim grenzüberschreitenden Online-Handel ist die richtige Kennzeichnung wichtig. Jeder Transportbeteiligte muss wissen, dass er es mit Ware, die Lithium-Ionen-Akkus enthält, zu tun hat. Denn dann gilt: herabstürzende Pakete, umkippende Paletten, dauerhaft hohe Temperaturen, direkte Sonneneinstrahlung unbedingt vermeiden, Brandschutz gewährleisten durch getrennte Lagerbereiche und Löschvorrichtungen, klare Unterscheidung treffen zwischen ‚Bereitstellen‘ und ‚Lagern‘. Das MOVEsystem von IEF-Werner transportiert Bauteile und Produkte zuverlässig, modular und kosteneffizient – ob auf Werkstückträgern, direkt auf Riemen oder in Paletten. Anwender profitieren von maximaler Flexibilität. ‣ weiterlesen
MOVEsystem bewegt mehr:
Für hiesige Fulfillmentanbieter, die für Online-Händler den gesamten Prozess der Auftragsabwicklung übernehmen, ist das eine Herausforderung – insbesondere, wenn die Ware aus China kommt. „Viele meiner Kunden erhalten von ihren chinesischen Händlern nicht die korrekten Dokumente, Stichwort UN 38.3.5-Report“, sagt Nicole Dechel, Gefahrguttrainerin und Inhaberin von NiDe Training & Consulting in Wien. „Zunächst geht man von der Gesetzeskonformität der Ware aus, die man erhält, und merkt erst beim Weiterversand, dass es Probleme mit der Deklaration gibt.“
Ähnliche Transportvorschriften
Auch bei der internationalen Beförderung von Gefahrgut haben Versender aus China fast dieselben Vorschriften anzuwenden wie andere Länder: für den Seetransport den IMDG-Code, für den Flugverkehr die IATA-DGR.
Für den Transport auf der Straße hatte China lange Zeit eine verwirrend hohe Anzahl von Standards, nämlich 128. „Diese Komplexität der Vorschriftenlandschaft hat der chinesische Gesetzgeber erkannt und wollte mehr Übersicht schaffen, etwa mit dem Standard JT/T 617-2018“, erläutert Willi Wesselowscky, Experte im Gefahrgutmanagement bei UMCO in Hamburg. Vorlage dafür war ‚unser‘ ADR, sodass beide Vorschriften sich in weiten Teilen entsprechen. Doch Theorie und Praxis klaffen zuweilen auseinander, berichtet Wesselowscky: „Eine Lücke besteht noch bei der Kontrolle von Gefahrguttransporten auf der Straße und in den Betrieben, das räumt selbst die chinesische Seite ein.“ Insgesamt habe sich die Einhaltung der Vorschriften jedoch gebessert.
Das lässt auch hoffen für Direktversender wie Temu & Co., an denen Nicole Dechel derzeit noch kein gutes Blatt lässt: „Sie versenden zu 99 Prozent nicht gesetzeskonform.“
Anja Falkenstein ist als Rechtsanwältin in Karlsruhe tätig und schreibt zu Themen an der Schnittstelle Logistik/Recht.
















