Null Ausfallzeit

Die jederzeitige Anlagenverfügbarkeit ist das A und O in der Intralogistik. Mit vorausschauender Wartung ist sogar Zero Downtime möglich, wenn die Serviceverträge entsprechend gestaltet sind.
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Zero Downtime, der Traum aller Intralogistiker: Kein stillstehendes Förderband und kein zickendes Regalbediengerät mehr, denn mittels Predictive Services wird schon vor einem Defekt oder Ausfall die Gefahr erkannt und gebannt.

Möglich wird das durch das permanente Sammeln und Auswerten operativer Daten, etwa der Wartungsdaten, sowie durch Vibrations-, Akustik-, Bild- und Thermoanalysen mittels Sensoren und Software. „Der Einsatz dieser Methoden kann einen erheblichen Einfluss auf die Systemleistung und den Wartungsaufwand haben“, sagt Elie Zita, SVP Business Unit Customer Services beim Intralogistikspezialisten SSI Schäfer. „Das Ziel ist der optimale Servicezeitpunkt: nicht zu früh und nicht zu spät.“

Verfügbarkeitserklärungen werden Standard

Entsprechend sind Betreiber zunehmend bereit, garantierte Anlagenverfügbarkeiten in ihren Serviceverträgen zu vereinbaren. „Laut der neuesten Benchmarks Kundendienst-Erhebung des VDMA geben die ganz überwiegende Zahl der Maschinenhersteller in der Verpackungsbranche und der Intralogistik, nämlich mehr als 60 Prozent, Verfügbarkeitserklärungen ab, entweder grundsätzlich oder auf Kundenanfrage“, erläutert Peter Thomin vom VDMA-Fachverband Fördertechnik und Intralogistik.

Alles kann vertraglich vereinbart werden, von der Instandhaltung mit nutzungsabhängigen Wartungsintervallen, der vorausschauenden Wartung der Schlüsselkomponenten oder gar einer permanenten Anlagenüberwachung durch ein Team vor Ort. Üblicherweise arbeitet man mit Service Level Agreements (SLA), die die Qualität der Leistung festgelegen. Sie sollten immer einhergehen mit genauen Leistungsbeschreibungen. „Im Interesse beider Vertragsparteien sollte zu jedem KPI eine feste Leistungskennzahl verbindlich definiert werden“, rät Customer-Service-Experte Zita. SLA sind dann optimal, wenn sie auch die Mitwirkungspflichten des Auftraggebers normieren, etwa dass er die Verarbeitung der Daten möglich macht.

Haftung des Herstellers

Eine Garantiezusage ist juristisch gesehen immer ein Risiko, denn wird die zugesicherte Eigenschaft – hier: die Anlagenverfügbarkeit – nicht eingehalten, kann dies nach den Grundsätzen der Produzentenhaftung zur Schadensersatzpflicht führen. Zum Schaden an der Maschine selbst, die trotz vorausschauender Wartung ausfällt, kommt der finanzielle Schaden, wenn der Materialfluss stockt, eine Produktion stillsteht, ein Versandlager nicht ausliefern kann. Gerade in der Intralogistik kann das schnell sehr kostspielig werden.

Die Hersteller trauen sich trotzdem. „Unerwartete Ausfälle kommen vor, aber wir nutzen sie, um daraus Lehren zu ziehen und in die Wartungsstrategie für die Anlage zu implementieren“, erläutert Experte Zita. Je mehr Erfahrungswerte, desto genauer seien die Ergebnisse der Vorhersage. „Aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse aus unterschiedlichen Anlagen können wir auch für neue Anlagen mit wenigen Erfahrungswerten Vorhersagen treffen und die Anlagenverfügbarkeit garantieren.“

Gefahr: Sabotage und Manipulation

Aufgrund des großen Datenstroms bietet Predictive Maintenance aber auch Angriffsflächen für Attacken aus dem Cyberspace. Der Hersteller einer Anlage muss dafür sorgen, dass die dort integrierte Software nicht wegen Sicherheitslücken zum Einfallstor für Industriespionage oder -sabotage wird. Hersteller und Nutzer sind beide gleichermaßen aufgerufen, eine Manipulation an den Daten, etwa durch Mitarbeitende, auszuschließen.

Anja Falkenstein ist als Rechtsanwältin in Karlsruhe tätig und schreibt zu Themen an der Schnittstelle Logistik/Recht.

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