Seinen Durchbruch erlangte der Data Act (DA) am 27. Juni 2023: an diesem Tag einigten sich Kommission, Parlament und Rat der Europäischen Union (EU) im sogenannten Trilog. Der Verordnungstext wird aller Voraussicht nach bald im Amtsblatt veröffentlicht werden und gut zwölf Monate später, also ungefähr im Herbst 2024, Gültigkeit erlangen.
In der übersetzten Langfassung firmiert der Data Act als „harmonisierte Vorschriften für einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung“. Harmonie und Fairness sollen also auf dem Datenmarkt herrschen. Konkret: in Zukunft sollen allein die Nutzer darüber entscheiden können, wie mit Daten umgegangen wird, an deren Entstehung sie mitgewirkt haben.
Das gibt etwa dem Käufer und Nutzer einer Automationskomponente, wie sie im smarten Lager zuhauf verbaut ist, mehr Rechte im Hinblick auf die Daten, die dort in großen Mengen anfallen – und auf die der Hersteller der Komponente gerne selbst vollumfänglich Zugriff hätte.
Verbot unfairer Vertragsklauseln
Bislang konnten die Akteure (Produzent und Käufer) die Nutzungsrechte an den Daten vertraglich weitgehend frei regeln. Doch diese angebliche Vertragsfreiheit war nicht immer gegeben. Vielmehr kam die Marktmacht der Hersteller oftmals in einseitigen Vertragsbedingungen zum Ausdruck – etwa im Ausschluss bestimmter Nutzungs- oder Kündigungsrechte oder durch Haftungsfreistellungen. Um dem entgegenzuwirken, will der Data Act dem Nutzer alleine das Recht zugestehen, über seine Daten und deren Nutzung zu verfügen und diese gegebenenfalls auch an Dritte weiterzugeben. Unfaire oder diskriminierende Klauseln in standardisierten Datenlizenzverträgen darf es zukünftig nicht mehr geben. Stattdessen will die EU-Kommission neue Klauseln entwerfen und zum Standard machen.
Kritisch sieht man dies im Maschinen- und Anlagenbau. „Der EU Data Act schafft in vielen Punkten ein ’starres Korsett‘, das nur wenig bis keinen Raum für passgenaue Verträge zwischen den Industriepartnern lässt“, sagt Jan Paul Marschollek von der Rechtsabteilung des Verbands Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA). „Wir hoffen, dass der DA seine gewünschte Funktion als ‚positiver Katalysator‘ entfalten wird und sich nicht als ‚Bremsklotz‘ für die europäische Industrie sowie den digitalen Binnenmarkt herausstellt.“
Datenzugang ermöglichen
Damit die Weitergabe von Daten technisch möglich ist, müssen Hersteller ihre Produkte so gestalten, dass ein Datenzugang und -abruf überhaupt stattfinden kann. Damit erhalten die Nutzer zwangsläufig mehr Einblicke in Konstruktion und Programmierung der Maschinen. Das ermöglicht es ihnen, selbst neue datenbasierte Services für ihre Kunden zu entwickeln. Das ist aber auch gefährlich, weil die Tore für einen illegalen Zugriff weit aufgemacht werden.
Durch die geforderte Transparenz sehen die Maschinenbauer zudem ihren Knowhow-Schutz tangiert und die Wettbewerbsfähigkeit der Branche gefährdet. „Knowhow sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse müssen auch unter dem Regime des EU Data Act weiterhin effektiv und praxistauglich geschützt werden können“, sagt VDMA-Jurist Marschollek.
Die EU-Kommission behauptet, derzeit blieben 80% von Europas Industriedaten ungenutzt. Man darf gespannt sein, ob ein einheitliches europäisches Datenrecht diesen Schatz wird heben können.
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