Compliance ernst nehmen

Für die Einhaltung sämtlicher Gesetze, Richtlinien und interner Kodizes steht der Begriff ‚Compliance‘. Entsprechend gibt es auch den Compliance-Manager, dessen Aufgaben sich mit denen des Risk-Managers überschneiden. Mancherorts sagt man auch „interne Revision“ dazu. Welche Bezeichnung auch immer man wählt – Hauptsache, jemand macht den Job.

Anja Falkenstein ist als Rechtsanwältin in Karlsruhe tätig und schreibt zu Themen an der Schnittstelle Logistik/Recht.

Seiten: 1 2