Erleichterte Beweisführung
Zudem treten einige neue ‚Vermutungsregeln‘ in Kraft, die für den geschädigten KI-Nutzer Beweiserleichterungen im Konfliktfall mit sich bringen. Künftig trägt nicht mehr er die Beweislast für einen Mangel in der Software und dafür, dass ihm daraus ein Schaden entstanden ist. Vielmehr gilt zu seinen Gunsten die Vermutung der Fehlerhaftigkeit des KI-Produkts und der Kausalität, und es ist Sache des Herstellers, das Gegenteil zu beweisen.
Wenn etwa ein Motorschaden an einem Gabelstapler auftritt, weil die vorausschauende Wartung mittels KI/Predictive Maintenance den Ölmangel übersehen hat, muss der Hersteller/Betreiber der KI dann beweisen, dass der Fehler woanders und nicht in seinem System zu suchen ist. Die Beweislast kehrt sich im Vergleich zur aktuell noch gültigen Rechtslage quasi um. „Das ist sinnvoll, weil der Geschädigte angesichts der Komplexität von KI kaum wird nachweisen können, dass der Schaden durch das KI-System verursacht wurde“, lautet die Einschätzung von IT-Rechtlerin Schreiber.
Offenlegung technischer Unterlagen

Außerdem können zukünftig die Gerichte die Herausgabe von relevanten Informationen – etwa Entwicklungsunterlagen oder Produktzeichnungen – durch KI-Anbieter anordnen, und zwar „in einer leicht verständlichen und leicht zugänglichen Weise“. Ein solcher Auskunfts- und Herausgabeanspruch war dem deutschen Produkthaftungsrecht bislang fremd.
Marlene Schreiber ist als Rechtsanwältin in Berlin tätig und schreibt zu Themen an der Schnittstelle Logistik/Recht.

















