
Die gute Nachricht aus Sicht der Intralogistik: Die geplanten Neuregelungen im Produkthaftungsrecht schützen die Nutzer von Software und KI besser als bisher. Wo Fehler in Computerprogrammen, elektronischen Steuerungssystemen oder KI-gestützter Sicherheitstechnik auftreten, wird es bald einfacher, den Hersteller zur Verantwortung zu ziehen. Denn endlich passt man die EU-Produkthaftungsrichtlinie an die moderne Datenwelt an. Noch in diesem Jahr sollen die neuen Regeln beschlossen werden und ab 2026 Geltung erlangen.
Verbesserte Rechtsstellung der Nutzer
„In Zukunft wird die Haftung für fehlerhafte KI-Produkte durch die KI-Verordnung, flankiert durch die überarbeitete Produkthaftungsrichtlinie sowie eine neue KI-Haftungsrichtlinie, geregelt“, erläutert Marlene Schreiber, Rechtsanwältin und Fachanwältin für IT-Recht, von der Berliner Kanzlei Härting. „Das führt vor allem zu einer Besserstellung für Nutzer und erhöhten Anforderungen an die Hersteller und Betreiber von KI-Systemen.“ Die Besserstellung gegenüber dem bisherigen nationalen Recht ergibt sich vor allem aus vier Faktoren.
Neuer Produktbegriff
Erstmalig werden Software, Updates, KI-Systeme und digitale Entwicklungsdateien als ‚Produkte‘ im Sinne der neuen Produkthaftungsrichtlinie angesehen, sodass deren Hersteller die strengen Anforderungen an die Produktsicherheit aus der Richtlinie erfüllen müssen.
Mehr Verantwortliche
Der Kreis der Haftungsadressaten wird erweitert, sodass im Schadensfall immer ein Verantwortlicher innerhalb der Europäischen Union (EU) zur Verfügung steht, an den Ansprüche gerichtet werden können, selbst wenn der eigentliche Hersteller im EU-Ausland sitzt und zu ihm keine unmittelbare vertragliche Beziehung besteht. Die EU verfolgt damit konsequent ihre Strategie weiter, sämtliche Wirtschaftsakteure entlang der Wertschöpfungskette zu identifizieren und gegebenenfalls zur Verantwortung zu ziehen.

















