Rechtliche und wirtschaftliche Folgen
Verstöße sind bußgeldbewehrt, 5.000 bis 30.000 Euro können festgesetzt werden. Bei beharrlicher Verletzung der Arbeitsschutzvorschriften kommen sogar Strafverfolgung und Freiheitsstrafe in Betracht. Hinzu tritt die Haftung für Schäden, die aus der Pflichtverletzung resultieren, zum Beispiel auch dem beeinträchtigten Arbeitnehmer gegenüber.
Doch nicht nur drohende Sanktionen sollten den Arbeitgeber dazu anhalten, sich um die mentale Gesundheit der Belegschaft zu kümmern. Auch wirtschaftliche Aspekte legen dies nahe, denn Ausfälle aufgrund psychischer Erkrankungen haben regelmäßig lange Genesungszeiten zur Folge. Fachmann Kissling hat die Kosten für ein Unternehmen mit 500 Mitarbeitern für den durch psychische Probleme verursachten Ausfall und Produktivitätsverlust errechnet: er kommt auf mehr als zwei Millionen Euro jährlich.

















