Mehrwegquote einhundert Prozent

Crumpled Silver Foil Recycling Symbol on Gray Surface
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Bis 2030 müssen alle Verpackungen in der Europäischen Union (EU) recycelbar sein. Dies ist die simple Botschaft der PPWR, der Packaging and Packaging Waste Regulation, der das EU-Parlament Ende April zugestimmt hat. Wäre das Verfahren nicht durch die Europawahl unterbrochen worden, wäre die neue Verpackungsverordnung schon früher Realität geworden. Nun wird sie wohl im ersten Halbjahr 2025 in Kraft treten und 18 Monate später, etwa Mitte 2026, anwendbar sein.

Weniger Leerraum

Viel Zeit bleibt also nicht mehr, um alles auf Müllvermeidung und Kreislauf umzustellen, auch beim Verpacken, Versenden und Transportieren. „Damit weniger Verpackungsabfälle entstehen, sind auch Transportverpackungen zu minimieren. Der Leerraumanteil darf künftig maximal 50 Prozent betragen“, erläutert Vera Fritsche, Expertin für Verpackungsgesetze und Packmittel beim Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V. (VDMA) eine der Neuregelungen. „Dabei gilt das zum Schutz des verpackten Produkts verwendete Füllmaterial, etwa Papierschnipsel, Bubblefolie oder Styroporchips, als Leerraum.“ Ausnahme: Verkaufs- oder Mehrwegverpackungen, die für den E-Commerce verwendet werden, unterliegen nicht dem maximalen Leerraumvolumen von 50 Prozent. Eine genaue Prüfung der Regelungen für das jeweilige Geschäftsfeld ist also angezeigt.

Risiko Transportschäden

Auch die Transportverpackung selbst wird nach den Plänen der EU einen deutlich höheren Anteil an Recyclingmaterial aufweisen müssen. „Das kann Auswirkungen auf Farben, Qualitäten und Toleranzen haben, so dass sich die Gefahr von Transportschäden, Bruch und Ähnliches erhöht“, gibt Peter Kerth, Produktmanager beim Hersteller Bito-Lagertechnik, zu bedenken. „Nicht für alle Anwendungen ist ein hoher Recyclinganteil geeignet, wie etwa bei Behältern, Containern oder Paletten mit hohen Stapellasten.“ Ein anderes Problem mit Relevanz für die Intralogistik stellen Palettenumhüllungen und Umreifungsbänder dar. Auch sie wären nach neuem Recht für eine mehrfache Nutzung vorgesehen. „Da eine Wiederverwendung technisch nicht realisierbar ist, kommt dies praktisch einem Verbot gleich“, betont VDMA-Fachfrau Fritsche. „Das widerspricht allen nationalen und europäischen Forderungen zur Ladungssicherung.“ Man gehe daher von einem Fehler im Gesetzgebungsverfahren aus, der noch berichtigt werden müsse. Kein Fehler, sondern wohl Ergebnis zäher Verhandlungen, ist die Ausnahmeregelung für Verpackungen aus Papier und Kartonagen. Sie fallen nicht unter die 100-Prozent-Mehrwegquote.

Stärkung des Binnenmarkts

Der EU geht es nicht nur um Müllvermeidung und Recycling, sondern auch um einheitliche Regeln für den europäischen Binnenmarkt. „Die Umstellung auf die Verordnung soll eine stärkere Harmonisierung und Durchsetzbarkeit der Verpackungsvorschriften in ganz Europa gewährleisten“, sagt Vera Fritsche. „Das erleichtert den abpackenden Industrien die Entwicklung neuer Verpackungen und Verpackungskonzepte, denn damit entfällt die Hürde, jeweils landesspezifische Vorschriften beachten zu müssen.“ Planungssicherheit, gleiche Wettbewerbsbedingungen europaweit – das sind Ziele, die einleuchten. Der Weg dorthin ist jedoch insofern noch weit, als Detailregelungen bisher fehlen. Zum Beispiel wie viel Umläufe eine Verpackung überhaupt überstehen muss, um „Mehrwegverpackung“ zu sein.

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