Entwarnung für Pressholzpaletten

Der Einsatz der Pressholzpalette von Inka Paletten bereitet auch nach Dezember keine Probleme: Sie besteht aus Recyclingholzspänen und ist damit von der EUDR ausgenommen.
Der Einsatz der Pressholzpalette von Inka Paletten bereitet auch nach Dezember keine Probleme: Sie besteht aus Recyclingholzspänen und ist damit von der EUDR ausgenommen.Bild: Inka Paletten GmbH / KI

Der Grund für die Verabschiedung der EUDR ist ein wichtiges umwelt- und klimapolitisches Ziel: Die durch EU-Importe verursachte weltweite Entwaldung soll aufgehalten werden. Die ist schließlich nicht unerheblich: Etwa 16 Prozent der Importe, die mit Entwaldung im Zusammenhang stehen, gehen in die Europäische Union. Deshalb soll durch die EUDR der Verbrauch von Produkten, die zur Entwaldung beitragen, gesenkt werden. Unternehmen, die solche Produkte in EU-Länder einführen, müssen ab Dezember Due Diligence-Erklärung verweisen, die belegt, dass ihre Produkte den Vorgaben der EUDR entsprechen. Anderenfalls drohen Bußgelder und andere Strafen.

Ideale Exportpalette

Zu den von der EUDR umfassten Produkten zählt natürlich auch Holz – ein wichtiges Packmittel und der Grundstoff unter anderem für Pressholzpaletten wie die von Inka Paletten. Inka-Paletten werden besonders gern als Exportpaletten eingesetzt, da sie durch ihre Produktionsweise ohne Vorbehandlung ISPM 15-konform sind: Sie werden unter hohem Druck in Form gepresst, ein Verfahren, das kein Holzschädling übersteht. Und in die fertige Palette kann sich dank der speziellen Oberfläche nichts mehr einnisten.

Zertifikat als Download

Auch in Sachen EUDR können Anwender der Inka-Palette aufatmen. „Grundsätzlich können zwar auch Pressholzprodukte unter die EUDR-Pflichten fallen,“ erklärt Inka-Geschäftsführer Peter Fischer. „Unsere Inka-Palette besteht aber aus Holzspänen, die zu 100 Prozent aus recyceltem Holz gewonnen werden“, so Fischer weiter. Das Material für die Produktion der Paletten hat also das Ende seines Lebenszyklus erreicht und würde andernfalls als Abfall entsorgt. Solche Produkte sind von der Sorgfaltspflicht gemäß EUDR ausdrücklich ausgenommen, die bisweilen anspruchsvolle Rückverfolgung der Lieferkette entfällt. Ein entsprechendes Zertifikat wird auf der Website von Inka Paletten zum Download angeboten. „Ein solches Zertifikat ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, es kann aber etwa bei Kundennachfragen nützlich sein“, erklärt Peter Fischer.