
100 Milliarden Euro Sondervermögen hat das Parlament bereitgestellt, um die Bundeswehr einer Generalüberholung zu unterziehen – auch die Militärlogistik. Denn moderne Streitkräfte funktionieren nur, wenn Material, Personal, Treibstoff, Munition und Ersatzteile immer einsatzbereit gehalten und schnell bewegt werden können. Die Bereiche Versorgung, Lagerung, Wartung und Reparatur stellen klassische Segmente der Intralogistik dar, auf die sich eine Vielzahl von Unternehmen in der Privatwirtschaft spezialisiert haben.
Doch kann die Bundeswehr einfach mit Logistikdienstleistern zusammenarbeiten, um die wachsenden Aufgaben zu bewältigen? „Wir werden die Landes- und Bündnisverteidigung nur mit zivilen Partnern gewährleisten können“, sagte Generalmajor Jochen Deuer, Kommandeur des Logistikkommandos der Bundeswehr, bereits vor einigen Monaten auf der großen Logistikmesse Supply Chain CX in Berlin. Dem stehen sowohl die träge Beschaffungsmaschinerie der Bundeswehr als auch das strenge Vergaberecht für öffentliche Auftraggeber entgegen.

Schnellere Vergaben
Also sorgte der Gesetzgeber für das ‚Gesetz zur Beschleunigung von Beschaffungsmaßnahmen für die Bundeswehr‘ – in Kraft seit Februar dieses Jahres. Jetzt kann ‚die Truppe‘ als öffentlicher Auftraggeber in bestimmten Fällen von dem regulären Ausschreibungsverfahren absehen und stattdessen vereinfachte oder beschleunigte Vergaben durchführen. Zugleich wurde der Rechtsschutz gegen Vergabeentscheidungen gestrafft, indem man Fristen verkürzt und die aufschiebende Wirkung von Rechtsbehelfen eingeschränkt hat. Dies alles, um Verzögerungen bei sicherheitsrelevanten Beschaffungsvorgängen zu vermeiden. Das MOVEsystem von IEF-Werner transportiert Bauteile und Produkte zuverlässig, modular und kosteneffizient – ob auf Werkstückträgern, direkt auf Riemen oder in Paletten. Anwender profitieren von maximaler Flexibilität. ‣ weiterlesen
MOVEsystem bewegt mehr:
Darüber hinaus erlaubt das Gesetz die einfachere Anpassung bestehender Verträge im laufenden Betrieb oder die Nutzung von Rahmenvereinbarungen, wenn dies für die schnelle Deckung des militärischen Bedarfs erforderlich ist. Und es enthält Sonderregelungen für militärische Bau- und Infrastrukturmaßnahmen, die schnellere Planungs- und Genehmigungsverfahren möglich machen.
Zögern auf Bieterseite
All dies sind deutliche Signale und Ermutigungen an die zivile Logistik, sich als Bieter an den Vergaben zu beteiligen. Aber die Umworbenen zögern. Denn in die Verteidigung des Landes eingebunden zu sein, wenn auch nur indirekt, erfordert einige erhöhte Sicherheitsstandards, etwa in Sachen Geheimhaltung, Datenschutz und IT. Auch kann Expertise in Sachen Rüstungskontrolle und Exportrecht vonnöten sein. Und es ist möglich, dass Verträge mit der Bundeswehr erweiterte Haftungs- und Gewährleistungsregelungen vorsehen, etwa im Falle von Verzögerungen oder Mängeln. Ob sich ein Engagement dennoch wirtschaftlich darstellen lässt, prüfen zurzeit wohl einige potenzielle Auftragnehmer.
Von einem schnellen, pragmatischen Agieren in Sachen Kommunikation jedenfalls scheinen Militär und zivile Wirtschaft gleichermaßen weit entfernt zu sein: Keine der angefragten Stellen auf der einen, wie auf der anderen Seite konnte sich zu einem Statement für diesen Artikel durchringen. Jeweils nach reiflicher Überlegung, versteht sich.
Anja Falkenstein ist als Rechtsanwältin in Karlsruhe tätig und schreibt zu Themen an der Schnittstelle Logistik/Recht.
















