Optimierungsbedarf an der Rampe

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In Spanien ist es LKW-Fahrern ausdrücklich untersagt, an der Be- oder Entladung des Fahrzeugs mitzuwirken. Bei Zuwiderhandlungen drohen Bußgelder bis zu 6.000 Euro, auch gegen ausländische Transportunternehmen. Das Gesetz kam auf Drängen der spanischen Transportbranche zustande und hatte zur Folge, dass Verlader und Warenempfänger personell aufstocken mussten, um die Ladevorgänge an der Rampe bewältigen zu können.

Blick über die Grenzen

Vorreiter der spanischen Regelung war Portugal, wo bereits seit 2021 eine Regelung existiert, die Ladetätigkeiten durch den Fahrer verbietet. In Frankreich diskutiert man schon seit langem, ob man ein entsprechendes Verbot erlässt. In Ungarn wird eine Mindestgebühr für die Verladung durch den Fahrer fällig, wenn diese Tätigkeit ausdrücklich vereinbart wurde.

Unklare Rechtslage

Aus Deutschland schaut man interessiert auf diese Länder, denn auch hier läuft nicht alles rund beim Warenein- und -ausgang. Der Konflikt, wer hierzulande für das Be- und Entladen zuständig ist, ist nicht eindeutig gelöst.

Im Gesetz existiert keine zwingende Regelung. Ganz allgemein hat der Absender zwar nach § 412 Handelsgesetzbuch (HGB) das Gut beförderungssicher zu laden sowie zu entladen – allerdings nur, „soweit sich aus den Umständen oder der Verkehrssitte nicht etwas anderes ergibt“. Und das ist dann der Fall, wenn sich mehr oder weniger eingebürgert hat, dass der Fahrer entlädt.

Vertragliche Regelungen

An der Laderampe treffen genau diejenigen aufeinander, die rechtlich nichts miteinander zu tun haben. Ein Vertrag (Transport) besteht zwischen Absender und Spediteur sowie zwischen Absender und Warenempfänger (Kauf), nicht jedoch zwischen Spediteur und Warenempfänger. Somit besteht keine direkte Möglichkeit, gegenseitige Rechte und Pflichten per Vertrag zu regeln. Man kann nur die Verträge zwischen Absender und Empfänger so gestalten, dass sie auf das Verhältnis Spediteur/Empfänger durchgreifen und eindeutig die vereinbarten Maßnahmen wie das Be- und Entladen auflisten, inklusive Vergütung.

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