Dass allerdings Maschinen mittlerweile autonom, remote oder durch Künstliche Intelligenz gesteuert werden, erfordert zusätzliche Maßnahmen und Konkretisierungen. Für autonome mobile Maschinen wie fahrerlose Transportsysteme etwa hat man eine Überwachungsfunktion definiert sowie den Bereich festgelegt, in dem sie agieren dürfen, Stichwort umlaufendes Schutzsystem und Personendetektion. Auch auf Kontaktrisiken und psychologische Gefährdungen im Bereich Robotik geht die Verordnung ein und regelt weitere Erscheinungsformen des Maschinenbaus im digitalen Zeitalter äußerst detailreich.

Mögliche Überschneidungen

Mit der kürzlich in Kraft getretenen KI-Verordnung, dem ersten Gesetzesakt für Künstliche Intelligenz weltweit, hat die EU zusätzliche Vorgaben geschaffen, die beim Inverkehrbringen von Maschinen zu beachten sind. Gleiches gilt für das EU-Datengesetz (Data Act), das die faire Nutzung der Daten steuert und im September 2025 geltendes Recht wird. Hier werden sich Regelungsbereiche überschneiden, mit noch ungeklärten Folgen.

Eine handfeste Neuerung bringt die Maschinenverordnung aber auch: Betriebsanleitungen dürfen künftig digital sein.

Anja Falkenstein ist als Rechtsanwältin in Karlsruhe tätig und schreibt zu Themen an der Schnittstelle Logistik/Recht.

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