Der damit einhergehende Verstoß gegen die EU-Datenschutz-Grundverordnung kann zudem teuer werden: In Frankreich wurde jetzt ein Bußgeld in Höhe von 40.000 Euro gegen ein Unternehmen verhängt, das – unter anderem – regelmäßig Screenshots der Bildschirme seiner Homeoffice-Mitarbeiter schoss.

Anja Falkenstein ist als Rechtsanwältin in Karlsruhe tätig und schreibt zu Themen an der Schnittstelle Logistik/Recht.

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